Hallo Rico,
das ganze nennt sich „Stückzinstrick“ … hierunter versteht man die Verlagerung von steuerpflichtigen Einkünften aus einer Veranlagungsperiode in die folgende Veranlagungsperiode. Dies kann immer dann notwendig werden, wenn die Kapitaleinkünfte im laufenden Jahr unterhalb einer bestimmten Grenze bleiben sollen (z.B. Freigrenzen für beitragsfreie KV in der Familienversicherung).
Auch bei Aktienanleihen darf der geneigte Anleger (Käufer) dem Verkäufer die bisher aufgelaufenen Zinsen in Form von sog. Stückzinsen zahlen. Für das Finanzamt sind die gezahlten Stückzinsen negative Einnahmen, die die im Kalenderjahr angefallenen Kapitaleinkünfte reduzieren.
Habe hierzu natürlich einen Blogbeitrag geschrieben 😉 … hier kann der geneigte Leser noch mal alles in Ruhe nebst Beispiel nachlesen: http://finanzielle-freiheit-passives-einkommen.eu/der-stueckzinstrick/
Gruß
Anton